Zusammenfassung
Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen der Gewährleistung und der Garantie. Der Unterschied liegt vor allem in der Rechtsgrundlage und den Bedingungen.
Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
- Gesetzlich vorgeschrieben
- Gilt immer gegenüber dem Verkäufer
- Dauer: 24 Monate bei Neuware
- Bezieht sich auf Mängel, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte
- Innerhalb der ersten 12 Monate gilt die Beweislastumkehr: Es wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an da war.
- Rechte des Käufers: Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung.
Garantie
- Freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Verkäufers (Händlergarantie)
- Bedingungen, Dauer und Umfang werden vom Garantiegeber festgelegt.
- Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
💡 Merksatz:
- Gewährleistung = gesetzliche Pflicht des Verkäufers
- Garantie = freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Händlers